Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Eröffnung einer Niederlassung in der Türkei

Mehmet Akif Özmen | Zertifizierter Finanzberater | Gründer

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist sowohl ein strategischer Schritt für ausländische Investoren als auch ein notwendiger Prozess, der die Türen zu einem riesigen Markt öffnet. Die Türkei ist mit ihrer dynamischen Wirtschaft, ihrer jungen und gebildeten Bevölkerung, ihrer sich entwickelnden Infrastruktur und ihrer strategischen Lage ein attraktives Ziel für Investoren. Ausländische Investoren müssen während dieses Prozesses bestimmte rechtliche und administrative Verfahren befolgen, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen oder eine Niederlassung in der Türkei zu eröffnen.

In diesem Artikel werden die Regeln beschrieben, die für ausländische Investoren hinsichtlich der Gründung einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder der Eröffnung einer Niederlassung gelten, was in der Türkei die am meisten bevorzugte Unternehmensform ist.

Ausländische Investoren, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei gründen

Ausländische (d. h. nicht türkische) natürliche und juristische Personen können in der Türkei Gesellschaften mit beschränkter Haftung gründen und Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen werden. Ausländische natürliche und juristische Personen, die in der Türkei ein Unternehmen gründen, unterliegen denselben Regeln wie inländische Investoren.

Das gesamte eingezahlte Kapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens 50.000 TL (fünfzigtausend türkische Lira) betragen, und es muss mindestens 1 (einen) Aktionär für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung geben.

Der Nominalwert der Stammkapitalanteile kann auf mindestens 25 türkische Lira oder ein Vielfaches davon festgelegt werden. Das gesamte in bar eingebrachte Kapital kann innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung des Unternehmens gezahlt werden. Der Zahlungsplan kann im Unternehmensvertrag festgelegt oder von den Geschäftsführern bestimmt werden.

Erlangung einer türkischen Steueridentifikationsnummer für ausländische Partner und ausländische Manager einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Erstellung ihrer Satzung erfolgen über das zentrale Registrierungssystem („MERSIS“). Benutzer beginnen den Prozess der Unternehmensgründung, indem sie über die MERSIS-Website (https://mersis.gtb.gov.tr) eine kostenlose Mitgliedschaft erstellen. In diesem System werden türkische Aktionäre und Manager mit türkischen Identifikationsnummern identifiziert, während ausländische natürliche oder juristische Personen mit türkischen potenziellen Steueridentifikationsnummern identifiziert werden. Für ausländische natürliche oder juristische Personen muss eine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer beantragt und in der MERSIS-Datenbank registriert werden. Die türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer definiert keine Steuerpflicht; sie ermöglicht es ausländischen Personen jedoch, sich in der staatlichen Datenbank registrieren zu lassen und offizielle Transaktionen durchzuführen.

Erforderliche Dokumente zum Erhalt einer potenziellen Steueridentifikationsnummer

Die zum Erhalt einer potenziellen Steueridentifikationsnummer erforderlichen Dokumente sind unten aufgeführt:

i. Die ausländische juristische Person muss über eine Handelsregisterzusammenfassung verfügen (ein Dokument, das das Kapital, die Adresse und den Zeichnungsberechtigten des Unternehmens angibt). Dieses Dokument muss im Ausland notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

ii. Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, eine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer zu erhalten. Diese Dokumente müssen im jeweiligen Ausland notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

iii. Der gesetzliche Vertreter/die bevollmächtigte Person des ausländischen Unternehmens, von dem die potenzielle Steueridentifikationsnummer erhalten wird, muss ebenfalls über eine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer verfügen. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer für ausländische natürliche Personen zu erhalten.

Die erste Methode besteht darin, eine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer online zu erhalten, indem die erforderlichen Informationen eingegeben werden. Angenommen, eine ausländische Person ist zuvor mit einem Reisepass in die Republik Türkei eingereist. In diesem Fall werden die wesentlichen Informationen automatisch aus dem System der Polizeibehörde bezogen und können einfach durch Eingabe von Informationen wie Steueridentifikationsnummer, Passnummer, Namen der Eltern, Geburtsort, Telefonnummer und Adresse abgerufen werden.

Wenn sie nicht online abgerufen werden können, müssen eine Vollmacht und eine Kopie des Passes verwendet werden, um im Namen der ausländischen Person eine türkische Steueridentifikationsnummer zu erhalten. Beide Dokumente müssen im Ausland notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

iv. Nach Erhalt einer türkischen potenziellen Steueridentifikationsnummer für die ausländische juristische Person und ihren gesetzlichen Vertreter werden diese Aufzeichnungen dem MERSIS-System hinzugefügt.


Erforderliche Dokumente und Informationen für diese Phase:

  • Vollmacht zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei und türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer – notariell beglaubigt und mit einer Apostille im entsprechenden Land im Ausland versehen.

  • Handelsregisterauszug – notariell beglaubigt und mit einer Apostille im entsprechenden Land im Ausland versehen.

  • Es wird versucht, online eine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer für den Vertreter des Unternehmens im Ausland zu erhalten. Für dieses Verfahren werden eine gescannte Kopie des Reisepasses des Vertreters sowie die Namen der Eltern, Geburtsorte, Telefonnummern und Adressinformationen benötigt.

  • Wenn der Vertreter des ausländischen Unternehmens keine türkische potenzielle Steueridentifikationsnummer online erhalten kann, wird ein notariell beglaubigter und mit Apostille versehener Vollmachtsentwurf bereitgestellt. Der Reisepass des Vertreters muss ebenfalls notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein.

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Vorbereitung der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im zentralen Registrierungssystem (MERSİS)

Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss die folgenden Artikel und Informationen enthalten.

  • Gründer (Aktionäre) der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Titel (Handelsname) der Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Hinweis: Nach der Bestimmung des Handelsnamens wird eine Ähnlichkeitsbestimmung vorgenommen. Die Verwendung der Ausdrücke „Türkisch“, „Türkei“, „National“ und „Republik“ im Handelsnamen erfordert ein Präsidialdekret.

  • Ziele und Tätigkeitsbereiche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Registrierung des Hauptsitzes


Hinweis: Das neu gegründete Unternehmen muss nach Abschluss der Gründungsverfahren Vertragspartei des Mietvertrags sein. Es ist jedoch ausreichend, die Adresse der zu mietenden Immobilie während der Gründungsphase anzugeben.

  • Kapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Ernennung des/der Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • Unterzeichnung der Satzung im Beisein des Handelsregisters

  • Abschluss der Gründung und Bekanntgabe der Gründung im türkischen Handelsregister

Unternehmensarten, für die eine Genehmigung zur Gründung eines Unternehmens mit ausländischen Partnern erforderlich ist

Das Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen besagt, dass Ausländer jedes Unternehmen im türkischen Handelsgesetzbuch gründen können. Wenn andererseits ein Unternehmen mit ausländischen Partnern gegründet werden soll, muss für einige Unternehmen zusätzlich zu allen erforderlichen Verfahren eine Genehmigung des Handelsministeriums eingeholt werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Unternehmenstypen genehmigungspflichtig, um mit ausländischen Partnern ein Unternehmen zu gründen:

  • Banken,
  • Finanzleasingunternehmen,
  • Factoringunternehmen,
  • Verbraucherfinanzierungs- und Kartendienstleistungsunternehmen, Vermögensverwaltungsunternehmen, Versicherungsunternehmen,
  • Holdings, die als Aktiengesellschaften gegründet wurden,
  • Unternehmen, die Devisenschalter betreiben,
  • Unternehmen, die im allgemeinen Einzelhandel tätig sind,
  • Lizenzierte Lagerunternehmen für landwirtschaftliche Produkte,
  • Produktspezialisierte Wechselunternehmen,
  • Unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen,
  • Überwachungsunternehmen,
  • Unternehmen, die Technologieentwicklungszonen verwalten,
  • Unternehmen, die dem Kapitalmarktgesetz Nr. 6362 vom 6.12.2012 unterliegen,
  • Gründungen von Gründer- und Betreiberunternehmen von Freizonen,

Leseempfehlung

Ein Leitartikel für ausländische Investoren, die in der Türkei Geschäfte machen, ein Unternehmen gründen oder in der Türkei arbeiten wollen: Türkische Geschäftskultur

 

Ausländische Investoren, die in der Türkei Niederlassungen eröffnen

Die Niederlassungen von Handelsunternehmen mit Hauptsitz außerhalb der Türkei werden in der Türkei als inländische Handelsunternehmen registriert, sofern die Bestimmungen der Gesetze ihres eigenen Landes in Bezug auf Handelsnamen gewahrt bleiben. Für diese Niederlassungen wird ein voll bevollmächtigter Handelsvertreter mit Sitz in der Türkei ernannt. Verfügt das Gewerbe über mehrere Zweigniederlassungen, werden die nach der Anmeldung der ersten Zweigniederlassung zu eröffnenden Zweigniederlassungen als Zweigniederlassungen inländischer Gewerbebetriebe angemeldet.

Erforderliche Dokumente für die Niederlassungsregistrierung

Die Dokumente, die bei der zuständigen Handelsregisterbehörde eingereicht werden müssen, damit ein ausländisches Unternehmen seine Niederlassung in der Türkei registrieren kann, sind wie folgt:

  • Ein Schreiben der zuständigen Behörde, aus dem hervorgeht, dass die nach dem Recht des Herkunftslandes, in dem sich der Unternehmenssitz befindet, erforderlichen Bedingungen für die Eröffnung einer Niederlassung erfüllt sind, sowie die für die Registrierung der Niederlassung erforderlichen Dokumente und eine Kopie der türkischen Übersetzung

  • Alle für die Registrierung der Niederlassung im Herkunftsland erforderlichen Dokumente


Hinweis:
Wenn die juristische Person einen ausländischen Staatsangehörigen hat, muss diese Entscheidung vom Konsulat der Republik Türkei im Land, in dem sich das Unternehmen befindet, genehmigt werden oder gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer amtlicher Dokumente von der Legalisation genehmigt werden und es müssen notariell beglaubigte türkische Übersetzungen angefertigt werden.

  • Eine beglaubigte Kopie des Dokuments mit den aktuellen Registerunterlagen des Unternehmens und dem Unternehmensvertrag und eine Kopie der türkischen Übersetzung

  • Das Original und eine Kopie der türkischen Übersetzung der Entscheidung des autorisierten Organs des Unternehmens über die Eröffnung einer Niederlassung und die Ernennung eines voll bevollmächtigten Vertreters mit Wohnsitz in der Türkei für die Niederlassung

  • Handelsname, Art, Geschäftsgegenstand, Art und Höhe des Kapitals des Unternehmens, Gründungsdatum, Registrierungsnummer, das Gesetz, dem es unterliegt, ob es Mitglied der Europäischen Union ist, Website, Titel der Niederlassung und Höhe des der Niederlassung zugewiesenen Kapitals, Vor- und Nachname der Person oder Personen, die die Niederlassung mit voller Autorität vor privaten Institutionen und öffentlichen Institutionen und Organisationen, einschließlich Gerichten, vertreten werden, Identitätsnummer und Wohnort sowie die Adresse der Niederlassung, unterzeichnet von den autorisierten Personen des Zentrums, und eine Kopie der türkischen Übersetzung.

  • Wenn die Person oder Personen, die die Niederlassung in der Türkei mit voller Autorität vor privaten Institutionen und öffentlichen Institutionen und Organisationen, einschließlich den Gerichten, vertreten werden, und die ihnen erteilte Autorität in der Entscheidung zur Eröffnung einer Niederlassung nicht angegeben sind, das Original und eine Kopie der türkischen Übersetzung der diesbezüglich ausgestellten Vollmacht

  • Unterschriftserklärungen der Personen, die die Niederlassung vertreten werden

  • Für Niederlassungen, die der Erlaubnis oder Genehmigung des Handelsministeriums oder anderer offizieller Institutionen unterliegen, dieses Erlaubnis- oder Genehmigungsschreiben

  • Falls eine juristische Person als Direktor gewählt wird, eine notariell beglaubigte Kopie der Entscheidung des Geschäftsführers der juristischen Person, einschließlich Vor- und Nachname, Adresse, Staatsangehörigkeit und Identifikationsnummer der Republik Türkei (Steueridentifikationsnummer oder für Ausländer spezifische Identifikationsnummer für Ausländer) der natürlichen Person, die von der als Direktor gewählten juristischen Person bestimmt wurde und die im Namen der juristischen Person zusammen mit der als Direktor gewählten juristischen Person handeln wird (Handelsregisterverordnung Art. 90/1-ç). • Falls der von der juristischen Person bestimmte Vertreter eine natürliche Person ist, die Ausländer ist und in der Türkei wohnt, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Kopie des Reisepasses mit notariell beglaubigter türkischer Übersetzung.

  • Falls der Geschäftsführer/Partner eine ausländische juristische Person ist, ein Dokument, das die aktuellen Registerunterlagen der juristischen Person enthält.

Dieses Dokument muss vom Konsulat der Republik Türkei im Land des Firmensitzes oder gemäß den Bestimmungen des Abkommens zur Aufhebung der Legalisierungspflicht ausländischer amtlicher Dokumente beglaubigt sein und eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung aufweisen (Handelsregisterverordnung, Artikel 32/2).

  • Falls es einen ausländischen Partner/eine autorisierte juristische Person gibt, muss die Steueridentifikationsnummer im Gesellschaftsvertrag angegeben werden.

Was können wir für Sie tun?

Als MHR & Partners sind wir direkt und indirekt in mehr als 20 Ländern weltweit tätig. Unser Ziel ist es, in 10 Jahren mit 10 Niederlassungen in 100 Ländern tätig zu sein. Wir bieten Ihnen umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Gründung eines Unternehmens, der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung und bei allen operativen Prozessen im Ausland, vor allem in finanziellen Fragen.

Unsere Priorität ist die Beratung von Unternehmen mit einer Wachstumsvision und Geschäftsstrategie im Ausland. Besonderen Wert legen wir auf die ununterbrochene Fortführung unserer Dienstleistungen mit der Zusicherung von MHR & Partners (Mühür YMM AŞ) nach den Phasen der Unternehmensgründung. Unsere Kernaufgabe ist es, ein sicherer Hafen zu sein und nachhaltige Dienstleistungen zu erbringen.

Wir wollen eine Brücke zu den Wachstums- und Entwicklungsplänen unserer Kunden sein, selbst in den entlegensten Teilen der Welt.

Wenn Sie ein Unternehmen in der Türkei oder in Europa (Deutschland, Niederlande, Belgien, Vereinigtes Königreich, Rumänien, Bulgarien, Montenegro) gründen möchten, können Sie sich direkt an den vereidigten Wirtschaftsprüfer Mehmet Akif Özmen wenden (+90 542 830 3408 oder akif.ozmen@mhrpartner.com).