Ein Land, in dem sich Kontinente und Märkte kreuzen: Die Türkei

Die Türkei liegt strategisch günstig an der Kreuzung von Europa, Asien und Afrika und bietet Zugang zu globalen Märkten. Darüber hinaus wird die Türkei mit ihrer jungen und gebildeten Bevölkerung, ihrer wachsenden dynamischen Wirtschaft und ihrer fortschreitenden Technologie immer mehr zu einem bevorzugten Ziel für Unternehmer, die weltweit Geschäfte machen wollen.

Warum eine Firma in der Türkei Gründen?

Dynamische Wirtschaft

Nach den Daten vom Jahresende 2022 beläuft sich das Wirtschaftsvolumen der Türkei auf über 940 Milliarden USD und das Pro-Kopf-Einkommen auf über 10.500 USD. Die durchschnittliche Wachstumsrate der Türkei lag in den letzten 5 Jahren bei rund 4,5 Prozent. Die Ausfuhren der Türkei haben einen Wert von mehr als 250 Mrd. USD und die Einfuhren belaufen sich auf mehr als 360 Mrd. USD jährlich. Als 21. größte Volkswirtschaft der Welt verfügt die Türkei über einen hochentwickelten, dynamischen und pulsierenden Inlandsmarkt.

Geografische Lage

Die Türkei bietet einfachen Zugang zu einer Bevölkerung von 1,3 Milliarden Menschen und einem Markt im Wert von 26 Billionen USD, der Europa, den Nahen Osten, Nordafrika und Zentralasien innerhalb von 4 Flugstunden abdeckt. Da die Türkei auf drei Seiten von Meer umgeben ist, bietet sie den großen Vorteil, dass sie auf dem Seeweg zu erschwinglichen Kosten mit allen drei Kontinenten Handel treiben kann. Globale Unternehmen wählen die Türkei zunehmend als Produktions-, Export- und Verwaltungsstandort.

Qualifizierte und Wettbewerbsfähige Arbeitskräfte

Ungefähr 15 Prozent der 85 Millionen Einwohner der Türkei sind junge Menschen. Die Hälfte der Bevölkerung ist unter 32 Jahre alt. Die Türkei steht an dritter Stelle in Europa, was die Zahl der qualifizierten und ausgebildeten Arbeitskräfte betrifft (35 Millionen). Es ist leicht, qualifiziertes Personal zu finden. Die Arbeitskosten sind deutlich niedriger als in den Industrieländern. Die Arbeitsmarktgesetzgebung steht im Einklang mit der Gesetzgebung der Europäischen Union.

Investitionsklima

Die türkische Investitionsgesetzgebung ist einfach, entspricht den internationalen Standards und behandelt alle Investoren gleich. Die Türkei ermöglicht es Investoren, zu niedrigeren Kosten als in anderen europäischen Ländern Geschäfte zu machen. Für in- und ausländische Investoren gibt es wünschenswerte Anreize und Förderprogramme. Die Steuerbelastung für Unternehmen ist niedriger als in europäischen Ländern. Die Türkei hat Doppelbesteuerungsabkommen mit 81 Ländern abgeschlossen.

Entwickelte Infrastruktur

Die Türkei verfügt über einen hochmodernen und hochtechnologischen Banken- und Finanzmarkt. Die Telekommunikations-, Logistik- und Verkehrsinfrastruktur ist gut entwickelt. Es ist möglich, alle Teile der Türkei auf dem Straßen-, Luft- und Schienenweg zu erreichen. Der Seeverkehr ist hoch entwickelt. Turkish Airlines fliegt 255 Ziele in 122 Ländern an.


Internationale Mitgliedschaften und Konventionen

Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und hat seit 1996 ein Abkommen über eine Zollunion mit der EU. Sie ist Mitglied der Welthandelsorganisation und der OECD. Sie ist Vertragspartei vieler internationaler Handelsabkommen. Sie hat Freihandelsabkommen mit fast 30 Ländern abgeschlossen. Die Türkei hat bilaterale Investitionsabkommen mit 86 Ländern unterzeichnet. Seit 2005 führt die Türkei Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union.

Welche Art von Firmen gibt es in der Türkei?

In der Türkei gibt es verschiedene Arten von Unternehmen. Wir wollen diese Gesellschaftsformen näher kennenlernen:

Aktiengesellschaft (A.Ş.) in der Türkei

Sie ist die größte Gesellschaftsform. Mindestens ein Gesellschafter und Partner können sie gründen, die Haftung ist beschränkt. Natürliche und juristische Personen können Aktionäre sein. Für die Übertragung von Anteilen ist in der Regel keine Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich. Die Aktionäre können ihre Aktien frei auf andere übertragen. Aktiengesellschaften sind die einzigen Unternehmen, deren Aktien öffentlich angeboten und an der Börse gehandelt werden können. Das Mindestkapital beträgt 50.000 Türkische Lira. Die Aktionäre müssen vor der Eintragung mindestens ein Viertel des Nennwerts der gezeichneten Aktien in bar einzahlen. Der Restbetrag wird innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung des Unternehmens eingezahlt. Aktiengesellschaften haben zwei Leitungsorgane: 1) die Generalversammlung und 2) den Verwaltungsrat.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) in der Türkei

Sie kann von mindestens einem und höchstens 50 Gesellschaftern gegründet werden. Die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt, und die Schulden der Gesellschaft sind auf das von den Gesellschaftern investierte Kapital beschränkt. Das Kapital ist in Anteile aufgeteilt und wird registriert. Die Übertragung von GmbH-Anteilen unterliegt der Zustimmung der Generalversammlung. Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können natürliche oder juristische Personen sein. Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt mindestens 10.000 Türkische Lira. Es ist möglich, das gesamte eingebrachte Kapital innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft in bar zu zahlen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben zwei Leitungsorgane: 1) Generalversammlung 2) Vorstand.

 

Kooperative Gesellschaft (Koop. Şti.) in der Türkei

Genossenschaften sind wirtschaftliche Organisationen, die zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse durch gegenseitige Hilfe gegründet wurden. Natürliche oder juristische Personen können sie gründen. Mit Ausnahme bestimmter Arten werden Genossenschaften mit mindestens sieben Mitgliedern gegründet. Sofern die Satzung dies vorsieht, kann vereinbart werden, dass die Mitglieder gegenüber den Gläubigern der Genossenschaft unbeschränkt oder bis zu einem bestimmten Betrag über den von ihnen gezeichneten Kapitalanteil hinaus beschränkt haften. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands müssen türkische Staatsbürger sein.

 

Kommanditgesellschaft (Kom. Şti.) in der Türkei

Es gibt zwei Arten von Kommanditgesellschaften.

1) Gewöhnliche Kommanditgesellschaft, die ein Einzelunternehmen ist.

2) Die Kommanditgesellschaft mit geteiltem Kapital, eine Kapitalgesellschaft.

Sie kann von mindestens einem Kommanditisten (unbeschränkte Haftung) und mindestens einem Kommanditisten (beschränkte Haftung) gegründet werden. Der Kommanditist muss eine natürliche Person sein. Der Kommanditist kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Kommanditisten brauchen Hilfe bei der Verwaltung des Unternehmens.

 

Kollektivgesellschaft (Kol. Şti.) in der Türkei

Mindestens zwei Gesellschafter gründen sie. Die Haftung der Gesellschafter ist unbeschränkt, und alle Gesellschafter haften gleichermaßen für die Schulden des Unternehmens. Nur natürliche Personen können Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft sein. Es ist kein Kapital erforderlich. Jeder Gesellschafter hat das Recht und die Pflicht, die Gesellschaft allein zu leiten. Die Geschäftsführung kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Mehrheit der Gesellschafter einem, mehreren oder allen Gesellschaftern übertragen werden.

Einzelunternehmen in der Türkei

Es kann nur von einer Person gegründet werden. Bei Einzelunternehmen wird nicht zwischen persönlichem Vermögen und Unternehmensschulden unterschieden. Es hat keine Rechtspersönlichkeit. Es ist kein Kapital erforderlich. Damit ein Ausländer in der Türkei ein Einzelunternehmen gründen kann, muss er eine fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung haben und dann eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen.

Die Wahl der Gesellschaftsform hängt von der Art der Geschäftstätigkeit, der Größe, der Anzahl der Gesellschafter und dem Kapitalbedarf ab. Die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind die in der Weltwirtschaft und in der Türkei am weitesten verbreiteten Gesellschaftsformen. In der Türkei sind etwa 82 % aller Unternehmen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 13 % sind Aktiengesellschaften und 4 % sind Genossenschaften. Die Gesamtzahl der Kollektiv- und Kommanditgesellschaften beträgt etwa 1 %.

Wie Gründen Ausländische Investoren ein Unternehmen in der Türkei?

Dank des Gesetzes Nr. 4875 über ausländische Direktinvestoren unterliegt die Gründung von Unternehmen in der Türkei durch ausländische natürliche und juristische Personen den gleichen Regeln wie für inländische Investoren. Daher gelten die Informationen, die wir in den folgenden Abschnitten für ausländische Unternehmer bereitstellen, auch für inländische Investoren. Allerdings haben Ausländer in einigen Bereichen vorteilhafte Rechte. Wir können sie wie folgt auflisten:

 Die Enteignung oder Verstaatlichung von ausländischen

Direktinvestitionen ist nach diesem Gesetz begrenzt.

 Ausländische Investoren können ihre Einkünfte aus ihren Aktivitäten in der Türkei sowie aus Verkäufen, Liquidationen und Entschädigungen, Lizenz-, Management- und ähnlichen Vereinbarungen frei ins Ausland transferieren.

 Ausländer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen, können sich bei möglichen Rechtsproblemen an ein internationales Schiedsgericht wenden.

 Die Türkei ist Vertragspartei vieler internationaler Abkommen zum Schutz der Rechte ausländischer Investoren.

 Unternehmen, die von Ausländern gegründet werden, erhalten eine Arbeitserlaubnis, um ausländisches Personal zu beschäftigen.

 Was das Sachkapital betrifft, so werden die Berichte internationaler Institutionen als Referenz herangezogen.

Das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft in der Türkei kann innerhalb einer Stunde abgeschlossen werden, wenn die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Handelsregisterdirektion eingereicht werden. Das Handelsregister wird von den bei den Handelskammern angesiedelten Handelsregisterdirektionen unter der Aufsicht und Kontrolle des Handelsministeriums geführt. Die Gründungsvorgänge werden elektronisch über das zentrale Registerregistrierungssystem (MERSIS) abgewickelt. Unternehmensgründungen sind in der Türkei gebührenfrei.

 

Etappen der Unternehmensgründung

  1. Abfassung der Satzung der Gesellschaft und Beglaubigung der Unterschriften der Gründer
  2. Übermittlung des Protokolls und des Gesellschaftsvertrages an das MERSIS-System
  3. Vorbereitung und notarielle Beglaubigung der Gesellschaftsdokumente
  4. Beantragung einer potenziellen Steuernummer für das Unternehmen (erhältlich beim Interaktiven Finanzamt)
  5. Vorbereitung der Unterschriftserklärungen der Unternehmensvertreter
  6. Einzahlung eines bestimmten Prozentsatzes des Kapitals auf das Konto der Wettbewerbsbehörde
  7. Hinterlegung von mindestens 25 % des Gründungskapitals bei einer Bank und Nachweis darüber
  8. Antrag auf Eintragung beim Handelsregisteramt
  9. Beglaubigung der Geschäftsbücher
  10. Beantragung der Erklärung zur Unternehmensgründung beim Finanzamt
  11. Vorbereitung der Unterschriftenliste
  12. Elektronisierung bestimmter Dokumente / E-TUYS-System

 

Erforderliche Dokumente für Ausländer zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Im Allgemeinen benötigen Ausländer für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei die folgenden Dokumente:

 Gesellschaftsvertrag

 Kopie des Reisepasses der Gesellschafter

 Bescheinigung über die Tätigkeit der unterzeichnenden Behörden

 Unterschriftserklärung

 Antrag auf Registrierung einer potenziellen Steuernummer, Satzung, Mietvertrag, Vollmacht

 Bei Beantragung der Eintragung: Formular für die Niederlassungsanzeige, Gesellschaftsvertrag, Zahlungsbeleg an die Wettbewerbsbehörde, Niederlassungserklärung, Formular für die Eintragung bei der Handelskammer, Bankquittung, Unterlagen über Anmerkungen, Sachkapitalgutachten

Ausländische Investoren können auch durch den Erwerb von Anteilen an einem in der Türkei ansässigen Unternehmen investieren, anstatt direkt ein Unternehmen zu gründen. Außerdem können sie jederzeit aus der Gesellschaft aussteigen, indem sie die von ihnen übernommenen Anteile auf andere übertragen.

 

Kosten für Ausländer bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei

Die Kosten für die Gründung eines Unternehmens setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

– Beratungsgebühr, wenn eine Beratungsgesellschaft gegründet werden soll

– Zahlung an die Wettbewerbsbehörde

– Kosten für den Notar

– Apostillierte Kopien der erforderlichen Dokumente

– Mindesteinlagen in Höhe von mindestens 25 % des gezeichneten Kapitals

– Kosten im Zusammenhang mit den zu zahlenden Steuern

Ausländer, die Zweigstellen und Verbindungsbüros in der Türkei Eröffnen

Ausländer, die in der Türkei Zweigniederlassungen eröffnen

Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen ihres jeweiligen Landes über Handelsnamen werden Zweigniederlassungen von Handelsunternehmen mit Hauptsitz außerhalb der Türkei auf Antrag bei der zuständigen Handelsregisterdirektion als inländische Handelsunternehmen eingetragen. Für diese Zweigniederlassungen ist ein bevollmächtigter Handelsvertreter mit Sitz in der Türkei zu bestellen. Wenn das Handelsunternehmen mehr als eine Zweigstelle hat, werden die nach der Eintragung der ersten Zweigstelle zu eröffnenden Einheiten wie die Zweigstellen von inländischen Handelsunternehmen eingetragen.

Die allgemeinen Merkmale von Zweigniederlassungen in der Türkei sind wie folgt:

– Es handelt sich nicht um eine eigenständige juristische Person. Die Dauer der Tätigkeit ist auf die Dauer der Muttergesellschaft begrenzt.
– Es gibt keinen Aktionär.
– Es ist kein zusätzliches Kapital erforderlich.
– Die Zweigniederlassung kann nur zu den gleichen Zwecken wie die Muttergesellschaft gegründet werden.
– Die Gewinne der Zweigniederlassung dürfen an die Muttergesellschaft zurückgeführt werden. Auf Gewinne der Zweigniederlassung, die an die Muttergesellschaft abgeführt werden, wird eine Quellensteuer von 15 % auf Dividenden erhoben. Diese Steuer kann im Rahmen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung reduziert werden.

Die Eröffnung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist schwieriger als die Gründung eines ausländischen Unternehmens. Aus diesem Grund ist es für den ausländischen Investor einfacher, ein Unternehmen von Grund auf zu gründen, sowohl während der Gründungsphase als auch danach.


Ausländer, die Verbindungsbüros in der Türkei eröffnen

Unternehmen, die nach ausländischem Recht gegründet wurden, können mit Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Technologie ein Verbindungsbüro eröffnen, vorausgesetzt, dass sie in der Türkei keine kommerziellen Aktivitäten ausüben. Die Eröffnung eines Verbindungsbüros muss beim Ministerium für Industrie und Technologie, Generaldirektion für die Umsetzung von Anreizen und ausländisches Kapital, mit einigen Dokumenten beantragt werden. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden soll, muss eine Gesellschaft oder eine Zweigstelle eröffnet werden.

Bei der ersten Beantragung eines Verbindungsbüros wird die Genehmigung für die angemeldeten Tätigkeiten für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erteilt. Die Dauer der Tätigkeit kann auf Antrag bei der Generaldirektion für ausländisches Kapital verlängert werden. Dies ist jedoch nicht endgültig. Die Betriebsdauer von Büros, die zur Marktforschung oder zur Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen des ausländischen Unternehmens zugelassen sind, wird in der Regel nicht verlängert.

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Steuersätze und Anreize in der Türkei

Steuerart

Steuersätze

Körperschaftssteuer 

23 Prozent für Gewinne im Jahr 2022,

20 Prozent für Gewinne im Jahr 2023

Quellensteuer auf die Dividende (Dividendensteuer)

10 Prozent

Einkommensteuer     

Zwischen 15 Prozent und 40 Prozent nach dem progressiven Tarif

15 Prozent bis 70.000 TL, 40 Prozent bei 1.900.000 TL und mehr

Einzelunternehmen sind einkommensteuerpflichtig.

Mehrwertsteuer (MwSt.)           

Sie variiert je nach Sektor und Produktgruppen.

0 Prozent, 1 Prozent, 8 Prozent, 18 Prozent

Auf die meisten Produkte werden 18 Prozent Mehrwertsteuer erhoben.

Grunderwerbsteuer  

Die Grunderwerbssteuer beträgt 4 Prozent des Immobilienwerts. Die Steuerlast wird von Käufer und Verkäufer geteilt.

Die Grundsteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.

Zollsteuer      

18 Prozent für aus EU-Ländern eingeführte Produkte und 30 Prozent für aus anderen Ländern eingeführte Produkte


Die Türkei hat einen der wettbewerbsfähigsten Unternehmenssteuersätze unter den OECD-Mitgliedsländern.

Ab April 2023 betragen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber eines Mindestlohnempfängers in der Türkei 11.759,40 TL.

Die Türkei bietet Unternehmern umfassende Investitionsanreizprogramme für neue oder erweiterte Investitionsprojekte. Auf diese Weise unterstützt sie die Minimierung der Anlaufkosten und die Beschleunigung der Investitionsrendite. Die Türkei bietet Investoren Unterstützung und Anreize für F&E- und Innovationsprojekte und zusätzliche Arbeitsplätze. Außerdem unterstützt sie Exporteure durch verschiedene Zuschüsse, Anreize und Darlehen. Bei der Gewährung dieser staatlichen Anreize, Förderungen und Zuschüsse wird nicht zwischen inländischen und ausländischen Investoren unterschieden.

Welches sind die Attraktiven Sektoren für Ausländische Investoren in der Türkei?

Die Türkei hat einen dynamischen und pulsierenden Binnenmarkt und wir können die Sektoren mit attraktiven Möglichkeiten wie folgt zusammenfassen.

Bausektor: Eines der populärsten Themen der Türkei in den letzten Jahren sind städtische Transformationsprojekte. Der Bausektor ist einer der wichtigsten Motoren der türkischen Wirtschaft. Jedes Jahr werden in der Türkei mehr als 1,5 Millionen Häuser verkauft. Ausländer kaufen in der Türkei Immobilien für durchschnittlich 7 Milliarden USD pro Jahr.

Energie und natürliche Ressourcen: Die Türkei plant, in den kommenden Jahren 130 Milliarden USD zu investieren, um ihr Energiedefizit zu schließen. Die Türkei bietet denjenigen, die in Energie und natürliche Ressourcen investieren, umfassende Anreize. Einige der Anreize für Investoren in Wasserkraft, Windenergie, Solarenergie, Erdgas, Bioenergie und geothermische Energie sind folgende

 Steuerermäßigung (40%)

 Befreiung von der Mehrwertsteuer

 SSI-Prämie Arbeitgeberanteil (7 Jahre)

 Zollbefreiung

Infrastruktur und Verkehr: Die angestrebte Gesamtlänge der Autobahnen in der Türkei bis 2035 beträgt 8.200 km. Ein weiterer Investitions- und Entwicklungsbereich ist der Schienenverkehr. Der Anteil der Eisenbahnen am türkischen Budget für Infrastrukturinvestitionen beträgt bis 2023 60 Prozent. Zwischen 1986 und 2022 wurden in der Türkei 262 Verträge über öffentlich-private Partnerschaften im Gesamtwert von 184 Mrd. USD geschlossen.

Tourismus: Jedes Jahr besuchen mehr als 30 Millionen Touristen die Türkei. Die Türkei ist reich an natürlichen, kulturellen und historischen Schönheiten. Vier Jahreszeiten können hier gleichzeitig erlebt werden. Antalya ist die Hauptstadt des Tourismus. Darüber hinaus hat sich der Gesundheitstourismus in den letzten Jahren aufgrund des fortschrittlichen und kostengünstigen Gesundheitssystems in der Türkei am stärksten entwickelt.

Informationstechnologien: Der Marktwert der Informationstechnologien in der Türkei beträgt mehr als 30 Milliarden USD. Die Wachstumsrate des Sektors lag in den letzten fünf Jahren bei rund 25 %. Mehr als 200.000 Menschen arbeiten in mehr als 1200 F&E-Zentren in der Türkei.

Chemie: Die Türkei steht an zweiter Stelle in Europa und an siebter Stelle weltweit in der Kunststoffproduktion. Bei der Herstellung von Farben liegt sie in Europa auf Platz 5. Nach China importiert die Türkei das meiste Polypropylen in der Welt.

Wo sollte ich anfangen, in der Türkei Geschäfte zu machen?

Zuallererst sollten Sie einen Geschäftsplan erstellen. Zu diesem Zweck ist es von Vorteil, die Türkei zu besuchen und Geschäftskontakte mit einem lokalen Partner zu knüpfen.

Legen Sie in Ihrem Geschäftsplan Ihre strategischen Ziele für mindestens drei Jahre fest. Legen Sie Ihre Vision, den Sektor, in dem Sie tätig sein werden, und Ihre Geschäftsdetails fest. Sie erstellen Ihr Investitionsbudget.

Der nächste Schritt nach der Forschungs- und Planungsphase besteht darin, Maßnahmen zu ergreifen. Die risikoärmste und kostengünstigste Strategie auf einem ausländischen Markt besteht darin, mit Hilfe von Partnern oder Beratern, die den türkischen Markt gut kennen, voranzukommen.

Als MHR & Partner bieten wir seit über 10 Jahren Wirtschaftsprüfungsdienstleistungen in der Türkei an. Mit der Erfahrung und dem Vertrauen, den türkischen Markt gut zu kennen, können wir Sie bei der Gründung eines Unternehmens von Grund auf oder beim Erwerb eines bestehenden Unternehmens beraten. Nach der Gründung bieten wir Steuerprüfungen und Steuerberatungsdienste an.

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Langjährige Erfahrung

Als MHR & Partner betreuen wir unsere Kunden in mehr als 10 Ländern im europäischen Raum, insbesondere in der Türkei. Die Schwerpunkte unserer Beratungsleistungen sind: Unternehmensgründung, Betriebsprüfung, Steuerberatung und Buchführung.

Unsere Priorität ist es, zu Unternehmen mit einer Wachstumsvision und Geschäftsstrategie in der Türkei und Europa beizutragen. Besonderen Wert legen wir auf die Fortführung unserer Betreuung durch die Zusicherung von MHR & Partners nach der Unternehmensgründung. Unsere Hauptaufgabe ist es, ein sicherer Hafen zu sein und nachhaltige Dienstleistungen anzubieten.

Wir wollen eine Brücke zu den Wachstums- und Entwicklungsplänen unserer Unternehmer sein, selbst in den entlegensten Teilen der Welt.

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