MEHRWERTSTEUER-RÜCKERSTATTUNG DIENSTLEISTUNGEN

Was ist Mehrwertsteuerrückerstattung?

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet Mehrwertsteuererstattung, dass ein Unternehmen in Fällen, in denen es nicht in der Lage ist, die Mehrwertsteuer an den Endverbraucher weiterzugeben, die Mehrwertsteuerdifferenz vom Staat im Rahmen der gesetzlich festgelegten Regeln zurückfordern kann.

Genauer gesagt ist die Mehrwertsteuer die Besteuerung des von den Unternehmen in der Waren- und Produktionskette geschaffenen Mehrwerts und die Weitergabe dieser Steuer an den Endverbraucher über den Rabatt- und Ausgleichsmechanismus. Die Händler und Hersteller in der Produktionskette ziehen die gezahlte Steuer von der eingenommenen Steuer ab und sorgen dafür, dass für sie keine Steuer übrig bleibt. Auf diese Weise soll die Steuerlast beim Endverbraucher verbleiben. In Fällen, in denen die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sehr niedrig ist oder bei null Prozent liegt, kann der Verkäufer die auf der vorherigen Stufe erhobene Mehrwertsteuer nicht an den Käufer weitergeben. Die Steuer verbleibt beim Verkäufer und er hat Anspruch auf Erstattung dieser zusätzlichen Mehrwertsteuer durch den Staat.

Technisch gesehen entsteht der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer in Fällen, in denen die von den Steuerpflichtigen gezahlte Mehrwertsteuer für Lieferungen und Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuerbefreiung oder dem ermäßigten Satz unterliegen, höher ist als die für die steuerpflichtigen Umsätze berechnete Mehrwertsteuer. Die Steuerpflichtigen können die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer für die Umsätze, die sie nicht durch einen Rabatt ausgleichen können und die das Recht auf Rückerstattung begründen, in bar oder durch Verrechnung nach den vom Finanzministerium festzulegenden Grundsätzen zurückerhalten.

Was sind die Mehrwertsteuerrückerstattungsarten?

Die Transaktionen, die das Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt.) begründen, d. h. die Arten der Mehrwertsteuerrückerstattung, sind wie folgt, in der Reihenfolge des Gesetzes, in dem sie geregelt sind:

1 – Export von Waren und Dienstleistungen (MwSt.-Gesetz Art.11)

2 – Ausnahme für Fahrzeuge, Erdölexplorationen und Investitionen mit Anreizzertifikaten (MwSt.-Gesetz, Art.13)

3 – Befreiung von der Beförderung (MwSt.-Gesetz, Art.14)

a) Transit- und Transportarbeiten zwischen der Türkei und dem Ausland, (14/1)
b) Diesellieferungen für Fahrzeuge, die Exportgüter befördern, wenn sie das Ausland verlassen, (14/3)

4 – Lieferungen und Leistungen mit ermäßigtem Steuersatz (MwSt.-Gesetz, Art.29/2)

5 – Transaktionen, die sich aus dem Quellensteuerantrag ergeben (MwSt.-Gesetz, Art.9)

6 – Diplomatische Ausnahmen (MwSt.-Gesetz, Art. 15)

a) Lieferungen und Leistungen an diplomatische Vertretungen, Konsulate und Angehörige diplomatischer Rechte ausländischer Staaten in der Türkei, (15/1)
b) Lieferungen und Leistungen an internationale Organisationen und deren Mitglieder, die nach internationalen Abkommen steuerfrei sind, (15/1-b)

Arten von Mehrwertsteuererklärungen, auf die wir uns konzentrieren

Als MHR & Partner verfügen wir über Erfahrung und ein Expertenteam in allen Arten der Mehrwertsteuerrückerstattung. Auf der anderen Seite verfügen wir über besondere Kenntnisse und Schwerpunkte im unten genannten Umsatzsteuergeschäft.

MwSt.-Rückerstattung bei Bauleistungen

Das Verfassen eines Bescheinigungsberichts zur Mehrwertsteuererstattung bei Bauleistungen ist eine Aufgabe mit äußerst technischen Details, die ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung erfordert und es zwingend erforderlich macht, mit der Dynamik des Baugeschäfts vertraut zu sein. Viele zertifizierte Wirtschaftsprüfer übernehmen keinen Auftrag zur Erstattung der Mehrwertsteuer im Bauwesen, da es sich um einen komplexen Bereich handelt, der Aufmerksamkeit, Zeit und Erfahrung erfordert.
Als MHR & Partner haben wir ein besonderes Interesse und Fokus auf die Erstattung der Bauumsatzsteuer. Bauarbeiten machen 30 Prozent unserer Mehrwertsteuerrückerstattungsberichte aus.

Mehrwertsteuerrückerstattung im Exportgeschäft

Umsatzsteuererstattungsforderungen aus Exportgeschäften und Transithandelsgeschäften gehören zu unseren Leistungsschwerpunkten.
Als MHR & Partner haben wir uns dem Prinzip verschrieben, die richtige Leistung korrekt, fehlerfrei und schnell im Erstbericht zu erbringen.

Was ist unser MwSt.-Rückerstattungsservice-Prozess?

Scrollen Sie zur Seite, um unseren 6-stufigen Serviceprozess in voller Länge zu sehen.

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001

Voruntersuchung

Wir führen eine vorläufige Analyse Ihrer Mehrwertsteuerrückerstattung durch. Bewertung Ihrer Unterlagen nach Umsatzsteuerrückerstattung, rechtlichen Risiken, voraussichtlicher Erstattung etc. Wir teilen unsere Expertenmeinung zu den Themen.

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002

Angebot und Vertrag

Wir unterbreiten unser Angebot bezüglich Tarifen, Preisen, Dauer und Arbeitsbedingungen. Wir schließen mit Ihnen einen 1-Jahres-Vertrag gemäß der Gesetzgebung ab.

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Auflistung

Wir erstellen Listen anhand der von Ihnen erhaltenen Einkaufsrechnungen und bereiten die Gegenberichte Ihrer Lieferanten vor. Unsere Zählerabteilung verwaltet in Ihrem Namen den Prozess der Unternehmens- und Gegenunternehmensprüfung.

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Schreiben des Mehrwertsteuerrückerstattungsberichts

Unser zertifizierter Wirtschaftsprüfer erstellt den Zertifizierungsbericht zur Umsatzsteuererklärung. Es erstellt die Listen und Berechnungstabellen auf der Grundlage der Rückgaben im Systemformat und lädt sie in das System hoch.

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Mangelbeseitigung

Wir beheben die Mängel, die in den Kontrollberichten zur Umsatzsteuererklärung festgestellt wurden. Fehlt ein Schreiben vom Finanzamt, nehmen wir die notwendigen Korrekturen und Aktualisierungen nach Inhalt vor und reichen es beim Finanzamt ein.

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006

Hinterlegen der Rücknahmegebühr

Nach dem Genehmigungsverfahren des Finanzamtes wird die Umsatzsteuer-Rückerstattungsgebühr auf Ihr Konto überwiesen.

Was Beinhaltet unser MwSt.-Rückerstattungsservice?

Wir bieten unsere Dienstleistungen zur Mehrwertsteuerrückerstattung unter der Aufsicht unserer erfahrenen Experten und als End-to-End-Ganzes an, einschließlich aller operativen Transaktionen. Unsere Dienstleistungen zur Mehrwertsteuerrückerstattung bestehen aus 3 Phasen:

1. Bescheinigungsbericht über Transaktionen vor der MwSt.-Rückerstattung
2. Erstellung des Zertifizierungsberichts zur Mehrwertsteuererklärung
3. Transaktionen nach dem Bestätigungsbericht zur Mehrwertsteuerrückerstattung


1. Bescheinigungsbericht über Transaktionen vor der MwSt.-Rückerstattung

• Bestimmung des rechtlichen Status der Transaktionen, die Gegenstand der Rückgabe sind, und der offiziellen Aufzeichnungen des Unternehmens im Rahmen der geltenden Gesetzgebung und des Mehrwertsteuerrechts.

• Analysieren des Betrags der Mehrwertsteuerrückerstattung, den das Unternehmen von der Regierung verlangen kann, indem die Dokumente und Informationen zur Berechnung des Mehrwertsteuerrückerstattungsbetrags überprüft und ein ungefährer Betrag bestimmt werden

• Analysieren und teilen Sie mit dem Steuerzahler die möglichen Risiken im Verfahren zur Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung auf der Grundlage der Geschäftssparte und der rechtlichen Aufzeichnungen des Unternehmens.

• Erstellung der notwendigen Listen (abzuziehende Mehrwertsteuer, berechnete Mehrwertsteuer, Berechnungstabellen usw.) für die Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung

• Erstellung der notwendigen Protokolle für die mit den Lieferunternehmen durchzuführenden Gegenprüfungsstudien und Begleitung des Unterschriftsverfahrens im Auftrag des Steuerpflichtigen.

2. Erstellung des Zertifizierungsberichts zur Mehrwertsteuererklärung

• Rechtzeitige Erstellung des Bestätigungsberichts der Umsatzsteuererklärung, der für Umsatzsteuerrückerstattungstransaktionen in bar oder mit Vorsteuerabzug erforderlich ist, und Übermittlung an das zuständige Finanzamt mit seinen Anlagen.

• Die in der Allgemeinen Mitteilung über die Umsetzung der Mehrwertsteuer für jede Erklärungsart festgelegten Listen werden in dem von der Finanzverwaltung festgelegten Systemformat erstellt und in das System des Internet-Finanzamts hochgeladen.


3. Transaktionen nach dem Bestätigungsbericht zur Mehrwertsteuerrückerstattung

• Vorbereiten, Nachbereiten und Abschließen der Vorkontrollberichte zum System der Finanzverwaltung und der Antwortschreiben gemäß dem Gesetz für die fehlenden Schreiben des Finanzamts.

• Kontrolle der berichtigten Umsatzsteuererklärungen, die während des Umsatzsteuererklärungsprozesses eingereicht werden müssen

• Nach dem Ergebnis der Meldung vor dem Finanzamt ggf. weitere Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vorschlagen, damit sich das Verfahren nicht in die Länge zieht

• Fachliche Unterstützung des Steuerzahlers bei der Abwicklung der Beziehungen mit der Steuerverwaltung.

• Sicherstellung der Rückgabe der der Finanzamtsdirektion zugestellten Bürgschaftserklärungen im Rahmen der garantierten Rückgabe an den Steuerzahler

SOLIDE LÖSUNGEN IM BEREICH DER MEHRWERTSTEUERERSTATTUNG

Mit unseren Dienstleistungen in der Türkei und in europäischen Ländern verbinden wir Sie mit globalen wirtschaftlichen Möglichkeiten.

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Jahrelange Erfahrung
Erfahrenes Team
Globale Strukturierung

Was Unternehmen bei der Beantragung einer MwSt-Erklärung zu beachten haben

  • Die Verjährungsfrist für die Erstattung der Mehrwertsteuer beträgt 2 Jahre. Bei Überschreitung dieser Frist können Unternehmen keine Mehrwertsteuererstattung vom Staat verlangen.

  • Wenn der Bericht über die Mehrwertsteuererstattung nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den tatsächlichen Transaktionen erstellt wird, kann das Finanzamt eine Untersuchung einleiten. Daher ist es wichtig, mit einer erfahrenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammenzuarbeiten.

  • Es gibt einige kritische Zeiträume in der Umsatzsteuererklärung. Dazu gehören die rechtzeitige Übermittlung der Mängelrügen an das Finanzamt, das rechtzeitige Hochladen der Ladelisten in das System des Finanzamts usw. Wenn diese Fristen überschritten werden, kann es zu erheblichen Rechtsverlusten und Prüfungen durch das Finanzamt kommen. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, die über ein Team, ein System und Erfahrung verfügen, minimiert daher diese Risiken.

  • Damit der Wirtschaftsprüfer den Bescheinigungsbericht für die Umsatzsteuererklärung schnell, genau und in hoher Qualität erstellen kann, ist es äußerst wichtig, dass die Unterlagen des Kunden rechtzeitig vorbereitet und die geforderten qualifizierten Unterlagen zusammengestellt und eingereicht werden.

  • Die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (CPA) ist äußerst wichtig, um eine rasche Bearbeitung der Mehrwertsteuererklärung zu gewährleisten. Es sollte eine offene, aktive Kommunikation stattfinden und der Kunde sollte über jede Entwicklung informiert werden. Eine besondere Unterstützung durch den Kunden ist erforderlich, insbesondere bei Blockaden, die während der Gegenprüfungsphase auftreten.

  • Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei Bauaufträgen ist eine spezialisierte Arbeit mit sehr technischen Details. Da es sich um eine zeitaufwändige und sehr detaillierte Arbeit handelt, zögern viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in diesen Bereich einzusteigen. Als MHR & Partner verfügen wir über eine besondere Erfahrung und ein Team, das sich mit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Baugewerbe befasst.

Was unsere Kunden über unseren Mehrwertsteuer-Rückerstattungsservice sagen

Mustafa TÜRKASLAN

Textil | BURSA, Türkei

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"Ich habe mich für MHR & Partners entschieden, weil sie ein Büro in Bursa, Türkei haben. Sie arbeiten schnell und ergebnisorientiert. Sie sind offen für Kontakte. Ich kann sie leicht erreichen."

Aykan SARI

Konstruktion | İSTANBUL, Türkei

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"Der Wissensschatz von MHR & Partners hat mich sehr beeinflusst. Sie haben mir geholfen, die richtige Entscheidung zu treffen, indem sie alternative Lösungen hervorgebracht haben."

İsmail DURMUŞ

Logistik | ARTVİN, Türkei

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"Der herausragendste Punkt bei MHR & Partners ist, dass Senioren Junioren in der Nähe haben. Es scheint, als hätten sie die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft gebaut."

Naci ARİFAĞAOĞLU

Energie | ARTVİN, Türkei

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"Ich arbeite seit langem mit MHR & Partners zusammen. Sie sind flexibel und hilfsbereit. Ihre Arbeitsdisziplin ist überzeugend. Sie liefern großartige Lösungen als Team."

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